Datenaustausch bei Lohnabrechnungen ab Januar 2011

Monatliche elektronische Meldung:

ELENA

Im Zuge der Umsetzung des ELENA-Verfahrensgesetzes sind ab Januar 2010 Unternehmer verpflichtet, monatlich die Entgeltdaten für jeden Arbeitnehmer elektronisch an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Die Angaben zur Kündigung müssen ab Juli 2010 gemeldet werden.

Lohnsteuerkarte 2011

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für 2011 Gültigkeit und muss darum zu den Lohnunterlagen genommen werden.
Ab 2012 soll der Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer  „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (LEStAM)“ erhalten.
Für alle Änderungen bzw. Eintragungen zur Berechnung der Lohnsteuer ist ab 2011  das Finanzamt zuständig. Die LEStAM – Merkmale soll die Finanzverwaltung 2012 den Arbeitgebern elektronisch übermitteln.
Der Arbeitnehmer muss ab 2012 bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses seine steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID) und sein Geburtsdatum angeben.
Die SteuerID ist auf der Lohnsteuerkarte aufgedruckt.
Das Bundesministerium der Finanzen wird dazu  eine Broschüre zur Verfügung stellen:
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012
Auch bei Minijob-Arbeitnehmern ist die SteuerID in den Personaldaten zu erfassen.

Sozialversicherung 2011

Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (KV) wurde zum 01.01.2010 auf mtl. 3.712,50 € gesenkt.
Der Beitragssatz beträgt ab 01.01.2011  insgesamt  15,5%, davon trägt der Arbeitnehmer  8,2   und der Arbeitgeber   7,3%.
Die Pflegeversicherung  beträgt 1,95%, hiervon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte. Kinderlose Versicherungspflichtige zahlen, wenn diese mindestens 23 Jahre alt sind, zusätzlich 0,25 .

Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern beträgt 5.500,00 €. Der Beitragssatz liegt bei  19,9%. Hiervon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte = 9,95 .

Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern beträgt 5.500,00 €. Der Beitragssatz liegt bei 3 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte = 1,5.

Geringfügig Beschäftige (Mini-Job)
Hier bleiben die Beitragssätze unverändert:
RV 15%, KV 13%  

Umlagekassen 2011  in der Sozialversicherung

U1 Umlagekasse für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten mehrere Umlagesätze an, je nach Höhe des gezahlten Beitrages erfolgt die anteilige Erstattung an den Arbeitgeber.
U2 Umlagekasse für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (100% Erst.)

Insolvenzgeldumlage      
Die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 auf 0,0 % festgesetzt (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011).

Änderung der Tätigkeitsschlüssel der Arbeitnehmer

Der bisher fünfstellige Schlüssel umfasst Angaben zur Tätigkeit, der Stellung im Beruf und der Ausbildung des jeweiligen Arbeitnehmers. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.
Der neue Tätigkeitsschlüssel wird neunstellig und muss zum 01.12.2011 erfasst werden.
Dieser sieht wie folgt aus:
----- in den ersten fünf Stellen wird die ausgeübte Tätigkeit erfasst, die sechste Ziffer ist für den höchsten erreichten Schulabschluss, die siebte Ziffer enthält den höchsten beruflichen Ausbildungsstand des Arbeitnehmers.
An achter Stelle wird eine Ziffer für die Meldung von Zeitarbeitsunternehmen, die die Erlaubnis für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung besitzen, erfolgen.
Die neunte Stelle des Tätigkeitsschlüssels enthält den Hinweis auf den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers (Vollzeit, Teilzeit, unbefristet, befristet).

Damit diese Angaben rechtzeitig zur Verfügung stehen, gibt es den entsprechenden Fragebogen für den Arbeitnehmer als download hier (oder erhalten Mandanten in meinem Büro).
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer homepage www.arbeitsagentur.de – Unternehmen – Sozialversicherung – Schlüsselverzeichnis
Informationen bereit gestellt. Wird „Tätigkeitsschlüssel 2010“ eingegeben, kann der neue Tätigkeitsschlüssel gesucht werden.
Auch wenn die Meldung erst ab 01.12.2011 erfolgen muss, sollten alle Angaben früh genug erfragt werden.

Sozialversicherung 2011

Ab 2011 ist die elektronische Übermittlung von Erstattungsanträgen bei geleisteter Entgeltfortzahlung Pflicht.
Die bisher erstellten Erstattungsanträge in Papierform werden nicht mehr angenommen.
Die Erstattungsanträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung müssen elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden.
Benötigt die Krankenkasse Verdienstbescheinigungen, müssen auch diese auf elektronischem Weg an die Krankenkasse übermittelt werden. Obwohl diese Daten bereits nach dem ELENA-Verfahren an die Erfassungsstelle der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden, kann die Krankenkasse auf diese Daten nicht zugreifen. Die Daten müssen darum an die Krankenkasse übermittelt werden.
Die Krankenkassen werden eine Übergangsfrist bis 30.06.2011 für das neue elektronische Meldeverfahren einräumen.

Berufsgenossenschaftsbeiträge

Ab Januar 2010 wurden durch die Lohn-/Gehalts-Abrechnungs-Software auch mtl. die Entgeltsnachweise an die Berufsgenossenschaften übertragen.
Unabhängig davon werden für das Jahr 2010 noch Lohnnachweise für das Jahr 2010 verschickt und angefordert.
Diese müssen von Unternehmen (Vereinen) zusätzlich im Januar für das Kalenderjahr 2010 erstellt werden.
Durch Zusammenschlüsse von Berufsgenossenschaften wurden die Gefahrentarifstelle und die Gefahrklasse für Unternehmen (Vereine) geändert. Dies führt in den meisten Fällen zu Beitragserhöhungen.
Nach Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen müssen die oben aufgeführten Meldedaten monatlich elektronisch übermittelt werden.

Quelle:
Sozialversicherung 2011 (Bundesrats-Drucksache 653/10) §249 SGB V
BMF elektronische Lohnsteuerkarte