Steuerberatung Herne

Änderungen bei der Lohnabrechnung zum 01. Januar 2009

Sehr geehrter Mandant,

bereits heute stehen wichtige Änderungen zum Jahreswechsel fest, die sich sowohl auf Ihre Arbeitsplanung als auch auf Ihre Finanzplanung auswirken. Bitte lesen Sie sich die Änderungen durch und reichen mir die entsprechenden Unterlagen frühzeitig ein.

Einführung des Gesundheitsfonds

Mit Einführung des Gesundheitsfonds gibt es keine unterschiedlichen Krankenkassen-Prozentsätze mehr, sondern einen einheitlichen Krankenkassen-Prozentsatz. Dieser wurde von der Bundesregierung mit Wirkung zum 01.01.2009 für alle gesetzlich Krankenversicherten auf 15,5 Prozent festgelegt. Der Prozentsatz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Dem zusätzlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, den der Arbeitnehmer alleine trägt.
  • Den "Rest" in Höhe von 14,6 % tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (7,3 %)

Persönliche Steuer-Identifikationsnummer

Jeder Deutsche, auch wenn er aktuell steuerlich nicht geführt wird, erhält derzeit in einem persönlichen Mitteilungsschreiben seine persönliche Steuer-Identifikations-nummer (Steuer-ID) vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Diese Identifikationsnummer wird künftig für steuerliche Zwecke verwendet und ist lebenslang, und sogar noch 20 Jahre darüber hinaus, gültig. Sie ersetzt die bisherige Steuernummern und ist bei Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber der Finanzbehörde immer anzugeben. Somit hat die Einführung der Steuer-ID auch Auswirkungen auf die Lohnabrechnung in Form der elektronischen Lohnsteuerkarte.

  • 2009 werden von den Gemeinden letztmalig die bisher bekannten Karton-Steuerkarten für 2010 ausgegeben. Zusätzlich ist geplant, dass auf den Lohnsteuerkarten auch die persönliche Steuer-ID ausgewiesen wird. Das bedeutet, dass die Steuer-ID dann auch bei der Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben ist.
  • Ab 2011 stehen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung die Steuermerkmale wie z.B. Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit für neue Arbeitnehmer oder geänderte Steuermerkmale für bereits beschäftigte Arbeitnehmer nur noch auf elektronischem Weg - also als elektronische Lohnsteuerkarte - zur Verfügung.

Bitte teilen Sie mir die persönlichen Steuer-IDs Ihrer Arbeitnehmer mit, sobald diese vorliegen bzw. lassen mir die Steuerkarten Ihrer Arbeitnehmer zukommen.

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung

In diesem Gesetz sind zwei Themen enthalten, die beide für die Lohnabrechnung 2009 relevant sind.

Erweiterte Meldepflicht zur Unfallversicherung

Die Rentenversicherung wird künftig auch die Meldungen der Arbeitgeber zur Unfallversicherung verarbeiten und prüfen. Dazu wird das bestehende Meldeverfahren erweitert. Bereits ab Januar 2009 sind mit jeder DEÜV-Entgeltmeldung (Jahres- bzw. Unterbrechungsmeldung) die unfallversicherungsrelevanten Daten personenbezogen an die Krankenkasse zu übermitteln. Das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage begrenzt). Spätestens zur Lohnabrechnung Januar müssen deshalb die erforderlichen Strukturdaten (beispielsweise Gefahrtarifstelle/Strukturschlüssel) aus dem Veranlagungsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft für 2009 vorliegen.

Bitte senden Sie mir die jeweiligen Veranlagungsbescheide rechtzeitig zu.

Insolvenzgeldumlage

Bisher wurde die Insolvenzgeldversicherung jährlich (im Februar des Folgejahres) mit dem Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaften abgeführt. Ab 2009 sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen abzuführen. Das gilt auch für die geschätzten Beitragsnachweise, die bereits zusammen mit der Dezember-Abrechnung erstellt werden. Unser Lohnprogramm berücksichtigt die Insolvenzgeldumlage für Beitragsnachweise ab 2009 automatisch.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer finanziellen Planung, dass die Insolvenzgeldumlage künftig monatlich und nicht wie bisher jährlich abzuführen ist.

Sofortmeldungen in verschiedenen Branchen

Voraussichtlich wird es zum 01.01.2009 eine neue gesetzliche Regelung (liegt derzeit als Entwurf vor) geben, von der Arbeitgeber in den Branchen betroffen sind, für die bisher schon eine Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis bestand.
Die Pflicht zur Sofortmeldung soll für folgende Branchen gelten:
Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistik-, Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen.

Als Arbeitgeber in den betroffenen Wirtschaftszweigen haben Sie die Pflicht, für Ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung den Tag der Beschäftigungsaufnahme elektronisch zu melden. Die notwendigen Angaben sind:
Name, SV-Nummer, Betriebsnummer und Eintrittsdatum.

Liegt bei einer Kontrolle für einen Beschäftigten eine solche Meldung nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment auf Schwarzarbeit.

Es ist also wichtig, dass der neue Arbeitnehmer rechtzeitig angemeldet wird.

Sollten Sie noch Fragen haben, bin ich Ihnen gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Hempel, Steuerberaterin

Steuerberaterin Ulrike Hempel · Mont-Cenis-Straße 240 · 44627 Herne · Tel.: (02323) 967510
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