Steuerberaterin Ulrike Hempel, Herne
Photovoltaikanlage oder Thermische Solaranlage:
Zusätzliche Einnahmequelle für Vereine? Wir beraten Sie.Herzlich Willkommen auf meiner Webseite. Ich freue mich über Ihr Interesse und hoffe, dass Sie die gewünschten Informationen finden.
Steuerberaterin Ulrike Hempel
Mont-Cenis-Straße 240
44627 Herne (Sodingen)
Telefon: (02323) 96 75 1-0
Telefax: (02323) 96 75 1-19
Bürozeiten:
Kernarbeitszeiten (auf Grund gleitender Arbeitszeit):
Mo. - Do.: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten Unterlagen bringen oder abholen
wollen, rufen Sie bitte vorher an, um zu gewährleisten, dass eine
Mitarbeiterin im Büro ist.

Hier eine Gesamtübersicht über verschiedene wichtige Themengebiete meiner Steuerberatungskanzlei:
Steuererklärung
In der Einkommensteuererklärung erklärt der Steuerpflichtige
sein Einkommen, zusammengesetzt aus den verschiedenen Einkunftsarten
(Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit,
nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und
Verpachtung, sonstige Einkünfte) und den Ausgaben des Steuerpflichtigen
(Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche
Belastungen). Es wird geprüft, welche Entlastungsbeträge
und Freibeträge der Steuerpflichtige beanspruchen kann. Wer
zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und vom Finanzamt
veranlagt wurde, muss die ESt-Erklärung bis zum 31. Mai des auf
den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres dem Finanzamt vorlegen. Für
durch Steuerberater vertretene Steuerpflichtige gewährt das Finanzamt
auf Antrag in der Regel eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.
Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres verschieben sich diese Fristen
für Landwirte auf den 30. September und den 28. Februar.
Weitere Jahres-Steuererklärungen sind die Umsatzsteuererklärung
bei Selbständigen und Gewerbetreibenden, die Gewerbesteuererklärung
bei Gewerbebetrieben und die Körperschaftsteuererklärung.
Für die Umsatzsteuer ist zusätzlich eine Steuervoranmeldung
notwendig, die abhängig von der Höhe der abzuführenden
Umsatzsteuer pro Jahr entweder monatlich oder quartalsweise abzugeben
ist.
Weitere mögliche anfallende Steuererklärungen sind die Erbschaftsteuererklärung
und die Schenkungsteuererklärung.
Buchführung
Nach Handelsrecht ist jeder Kaufmann zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Aber auch Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag sind nach AO zur Führung von Büchern verpflichtet, wenn sie bestimmte Gewinn- oder Umsatzgrenzen übersteigen.
Lohnbuchführung
Die Lohnbuchführung befasst sich mit der Abwicklung der Lohn-
und Gehaltsvorgänge jedes einzelnen Mitarbeiters. Hierbei muss
eine Vielzahl von Daten erfasst werden, z. B. das zuständige Finanzamt,
Daten zur Lohnsteuerkarte, das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers, der
monatliche Bruttolohn, Abzüge, Abgaben und die Sachbezüge,
Urlaubsgelder und weitere Lohnbestandteile.
Unsere Leistungen bei der Lohnbuchführung sind die termingerechte
Erstellung und Übersendung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung
von Überweisungen, Schecks o. ä. zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
monatliche Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
für die Krankenkassen einschließlich der elektronischen Meldungen,
An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung und jährliche Meldung
an die Berufsgenossenschaften, Erstellung von Bescheinigungen und Anträgen,
z.B. Arbeitsbescheinigungen, Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall, Krankengeldbescheinigungen, Bescheinigungen für
die Kindergeldkasse, Behörden, Banken, Abrechnung von Fahrkostenerstattungen,
Direktversicherungen, steuerfreien Zuschlägen, Vorbereitung und
Teilnahme an Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
sowie Außenprüfungen der Berufsgenossenschaften, Baulohn-Abrechnungen.
Existenzgründungsberatung
Bei der Beratung zur Existenzgründung müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, z. B. Umsetzbarkeit der Geschäftsidee, Unternehmenskonzept, Analyse der Markt- und Wettbewerbssituation, Erstellung des Business-Plans, Wahl der Rechtsforum nach betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten, Finanzierungsmöglichkeiten, Finanzierungsplan, Prüfung möglicher Förderungsprogramme etc.
Vereinsberatung
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Steuerberater ist die Vereinsberatung. Unter anderem gehören Verbände, Sportvereine, Tierschutzvereine, Kleingartenvereine, Karnevalsvereine, kirchliche oder mildtätige Vereine zu meinen Mandanten. Ich bin seit einigen Jahren für den LandesSportBund NRW e. V. als Fachreferentin tätig und leite das Steuerungsteam "Steuern". Für das VIBSS-Infosystem des LSB schreibe ich regelmäßig Artikeln, die teilweise auch in der Informationszeitschrift "Wir im Sport" veröffentlicht werden.
Ulrike Hempel
Steuerberaterin
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Beratung für Vereine
